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Höchstgebotsv...

So funktioniert´s


Die Objekte werden im Höchstgebotsverfahren mit nachfolgend genannten Maßgaben veräußert: Gebote müssen spätestens bis zum (siehe Verkaufsaufgabe) bei der PMC Immobilienmanagement GmbH, Bergstraße 16, 20095 Hamburg eingehen.
Sie sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift GEBOT FÜR: ... (Objektname siehe Verkaufsaufgabe) einzureichen. Des Weiteren haben sie auf EURO zu lauten, müssen gleich hoch oder höher als das Mindestgebot ausfallen und dürfen mit keinen Bedingungen/Befristungen seitens des Bieters verbunden sein. Gebote, die die vorbeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

Geben mehrere Bieter gleich hohe Höchstgebote ab, können diese Bieter zu Nachgeboten aufgefordert werden. Der Höchstbietende hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Eigentümer das Objekt verkauft.

Nach Ablauf der Bietungs- bzw. Nachbietungsfrist werden die Gebote ausgewertet. Der Bieter, an den der Eigentümer das Objekt danach zu veräußern beabsichtigt, erhält eine entsprechende Nachricht. Bieter und Käufer müssen identisch sein (Bieteridentität). Der Bieter hat gegenüber dem Eigentümer einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu erbringen. Der Kaufvertrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der genannten Nachricht bzw. nach Vorliegen der gegebenenfalls erforderlichen Gremienzustimmung des Eigentümers zu Protokoll eines Notars wirksam abzuschließen. Der Kaufpreis ist spätestens 3 Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Die übrigen Bieter werden nach Veräußerung des Objektes über den Ausgang des Verfahres unterrichtet, soweit es sie betrifft.

 

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