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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der Auskünfte Dritter erteilt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht, Irrtum und Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
2. Vorkenntnis
Kennt der Adressat das angebotene Objekt bereits, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der Provision verpflichtet.
3. Informationsweitergabe an Dritte
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Provision, wenn ein Vertrag infolgedessen zustande kommt.
4. Provision
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes und/oder Käufers ein Vertrag beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Unser Provisionsanspruch wird fällig mit dem Abschluss des Hauptvertrages und ist ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Eintritt des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintrittes einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch dann, wenn eine andere als die ursprünglich vorgesehene Vertragsart infolge unserer Vermittlungstätigkeit zustande kommt.
5. Provisionssätze
Ist in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben, gilt Folgendes:
5.1 Kauf
Bei An- und Verkauf (berechnet auf den Gesamtkaufpreis und alle damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen): vom Käufer 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt.
5.2 An- und Vorkaufsrecht, Kaufoption
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten sowie Kaufoptionen (berechnet auf den Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Objektes): vom Berechtigten 3 % inkl. gesetzl. MwSt.
5.3 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, (berechnet auf den auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins): vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer je 3 % inkl. gesetzl. MwSt.
6. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig uneingeschränkt tätig zu werden.
7. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und haben Anspruch auf Erteilung einer einfachen notariellen Abschrift des Vertrages sowie aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
8. Aufwanderstattung
Bei vertragswidrigem Verhalten eines Auftraggebers ist dieser zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis verpflichtet. Ein vertragswidriges Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber uns nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 01.07.2010
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